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§ 10 - Vorstand


1 >
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Vorsitzender
  • ein bis drei stellvertretende Vorsitzende 
  • ein Kassenwart Die Mitglieder des Vorstands

werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstandsvorsitzende wird direkt gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt. Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, den Vorstand für die laufende Wahlperiode um bis zu zwei weitere stellvertretende Vorsitzende zu erweitern.

2 > Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vorstands zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung übertragen sind. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.

3 > Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der/die stellvertretende/n Vorsitzende/n. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberchtigt.

4 > Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.In dringenden Fällen entscheidet der Vorsitzende.

5 > Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich zu protokollierenund werden von dem Vorsitzenden unterzeichnet.

6 > Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.