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§ 13 - Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins


1 >
Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.

2 > Änderungen und Ergänzungen der Satzung, vorgeschrieben von der zuständigen Registerbehörde oder dem Finanzamt, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

3 > Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke geht das Vereinsvermögen an den "Flüchtlingsrat Berlin e.V.", Georgenkirchstraße 69-70, 10249 Berlin. Dieser stellt das Vereinsvermögen dem "Büro für medizinische Flüchtlingshilfe", Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin zur Verfügung, das es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

4 > Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.